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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Grundstücksgemeinschaften Schirdewan I - III, Wichernstraße 10, 26954 Nordenham (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit einem oder mehreren Vermietern hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Die das Mietobjekt betreibende Gesellschaft ist aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters eindeutig ersichtlich. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
  • indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.6 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Gutscheine und Aktionscodes

Der Vermieter kann dem Mieter freiwillig Gutscheine oder Aktionscodes zur Verfügung stellen (z. B. als Geschenkaktion, Promotion oder Treuebonus). Gutscheine und Aktionscodes gelten ausschließlich für Direktbuchungen über die Website des Vermieters und können nur im jeweils angegebenen Zeitraum sowie einmalig pro Buchung eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung für bereits bestehende oder vergangene Buchungen ist ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen Aktionen oder Rabatten ist nur zulässig, wenn der Vermieter dies ausdrücklich erlaubt. Bei teilweiser Nutzung eines Wertgutscheins verfällt ein etwaiger Restbetrag, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Barauszahlung, Verzinsung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. Die Gültigkeit beträgt – sofern nicht anders angegeben – 12 Monate ab Ausstellung. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutschein ersatzlos.

4) Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5) Mietobjekt

Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.

6) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe

6.1 Sofern nicht abweichend im Mietvertrag oder in der jeweiligen Objektbeschreibung angegeben, ist der Check-in am Anreisetag ab 16:00 Uhr möglich. Der Check-out hat am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Abweichende An- oder Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.

6.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten Ort übergeben oder ist vom Mieter eigenständig über einen Schlüsseltresor mit Zahlenschloss an einem zuvor vereinbarten Ort und mittels der zuvor vom Vermieter bereitgestellten Zahlenkombination selbst zu entnehmen.

7) Miete und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für dessen Instandhaltung und Instandsetzung. 

7.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, Gas, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet. Der Verbrauch dieser Leistungen erfolgt im Rahmen einer haushaltsüblichen Nutzung des Mietobjekts zu den vertraglich vereinbarten Zwecken. Bei einer erheblichen Überschreitung des üblichen Verbrauchsverhaltens oder bei einem missbräuchlichem Verbrauch, der nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch dient, behält sich der Vermieter vor, die daraus entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. 

7.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

7.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.

7.6 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung ist dem Mieter aus dem Online-Buchungsformular auf der Website des Vermieters ersichtlich oder wird dem Mieter bei Vertragsschluss mitgeteilt.

7.7 Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihm Rechnungen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.

8) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte

8.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages genannten Mitbewohner. Eine Überschreitung der im Mietvertrag oder der Objektbeschreibung angegebenen Maximalbelegung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei nicht vereinbarter Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Gebühr in Höhe von 50,00 € pro zusätzlicher Person und Nacht zu verlangen. Kinder und Kleinkinder zählen als volle Person im Sinne dieser Regelung. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

8.2 In den Innenräumen der Mietobjekte des Vermieters gilt ein generelles Rauchverbot. Zum Rauchen stehen dem Mieter die Außenbereiche zur Verfügung. Im Falle des Verstoßes des Mieters gegen das Rauchverbot, ist der Vermieter gegenüber dem Mieter zur Geltendmachung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von EUR 300,00 als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen berechtigt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs unbenommen.

8.3 Das Mitführen und der Aufenthalt von Haustieren in Mietobjekten des Vermieters ist verboten. Im Falle des Verstoßes des Mieters gegen das Haustierverbot, ist der Vermieter gegenüber dem Mieter zur Geltendmachung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von EUR 300,00 als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen berechtigt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs unbenommen.

8.4 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten, oder das Mietobjekt gewerblich zu nutzen.

8.5 Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für sämtliche Schäden und Pflichtverletzungen, die durch ihn selbst oder durch seine Mitreisenden, Gäste oder sonstige von ihm in das Mietobjekt eingelassene Personen verursacht werden. Der Mieter tritt dabei als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ein, auch wenn Leistungen ganz oder teilweise von Dritten in Anspruch genommen werden. Die gesamtschuldnerische Haftung umfasst insbesondere Pflichtverletzungen aus diesen AGB, Schäden am Mietobjekt, Verstöße gegen die Hausordnung sowie alle daraus entstehenden Kosten, Gebühren oder Ansprüche Dritter.

9) Obliegenheiten des Mieters

9.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.

9.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

9.3 Der Mieter ist verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß und gemäß den kommunalen Richtlinien zu trennen und in den jeweils dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Im Falle nicht ordnungsgemäßer Mülltrennung oder unzulässiger Entsorgung (z. B. von gewerblichem oder gefährlichem Abfall) ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den dadurch entstehenden Mehraufwand für Sortierung und Entsorgung zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt zum Stundensatz von 45,00 € je Mitarbeiter. Darüber hinaus behält sich der Vermieter vor, dem Mieter Bußgelder, Ordnungsgelder oder kommunale Zusatzgebühren, die infolge einer fehlerhaften Abfallentsorgung durch den Mieter oder seine Mitbewohner entstehen, weiterzuberechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

9.4 Der Mieter verpflichtet sich, die in der Hausordnung enthaltenen Regelungen einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietverhältnisses und wird dem Mieter rechtzeitig vor Anreise zur Verfügung gestellt.

10) Änderungen am Mietobjekt

10.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

10.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

11) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.

11.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

11.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

11.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

11.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

12) Vertragliches Rücktrittsrecht

12.1 Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt binnen 24 Stunden nach Vertragsabschluss, jedoch spätestens 7 Tage vor Mietbeginn, räumt der Vermieter dem Mieter ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein. Übt der Mieter sein Rücktrittsrecht zu einem anderen Zeitraum aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Vermieter zu zahlen:

  • bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete,
  • zwischen dem 59. Tag bis 31. Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete,
  • ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 90 % der Gesamtmiete,

12.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

12.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

13) Haftung

13.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

13.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

13.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

13.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

14) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

14.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.

14.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.

14.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

15) Räumung des Mietobjekts

15.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

15.2 Nach Abreise wird durch den Vermieter eine Endreinigung zur Vorbereitung des Mietobjekts für die nachfolgenden Gäste durchgeführt. Die hierfür anfallende Gebühr ist auf der jeweiligen Objektseite und im Mietvertrag ausgewiesen. Die Gebühr umfasst eine Reinigung im üblichen Umfang von bis zu 4 Arbeitsstunden je Mieteinheit. Bei übermäßiger Verschmutzung oder bei Verunreinigung gemeinschaftlich genutzter Bereiche behält sich der Vermieter vor, den dadurch entstehenden zusätzlichen Reinigungsaufwand mit 45,00 € pro Stunde und eingesetzter Reinigungskraft gesondert in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

15.3 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.

15.4 Sofern im Mietvertrag oder der Objektbeschreibung nicht anders angegeben, ist das Mietobjekt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.

15.5 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer, über die vereinbarte oder der in Ziffer 15.4 genannte Check-Out-Zeit, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden angebrochenen Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Die Zahlung für die Überschreitung begründet keinen Anspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

16) Anwendbares Recht

16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16.2 Ist der Mieter Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.

Stand: 01. April 2025